AGB


Gegenstand: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Springer-IT e.U., Inh. Johannes Springer, für Online-Dienstleistungen und Warenverkehr. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Verträge mit Springer IT e.U. Bitte lesen Sie sich diese aufmerksam durch, und wenn Sie noch Fragen haben kontaktieren Sie uns bitte.


1.    Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen

1.1.     Diese Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) sind für Rechtsgeschäfte zwischen Springer IT e.U., im folgenden Auftragnehmer genannt, und Unternehmen, im folgenden Auftraggeber genannt, konzipiert. Sollten sie ausnahmsweise auch Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zugrunde gelegt werden, gelten sie nach Maßgabe der jeweiligen Sonderbestimmungen.
1.2.     Springer IT e.U. erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Die Anwendung dieser AGB wird für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer, so etwa für das erste Rechtsgeschäft und für alle Zusatz- und Folgeaufträge sowie weitere Geschäfte ausdrücklich vereinbart. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.3.     Einkaufs – oder sonstige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit und wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen. Der Auftragnehmer erklärt ausdrücklich nur aufgrund seiner AGB kontrahieren zu wollen. Wird ausnahmsweise die Anwendung der AGB der Auftraggeber schriftlich vereinbart, gelten deren Bestimmungen nur soweit, als sie nicht mit diesen AGB kollidieren. Nicht kollidierende Bestimmungen in den AGB bleiben nebeneinander bestehen.
1.4.     Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Zusatzvereinbarungen gelten nur, wenn diese von Springer IT e.U. schriftlich bestätigt werden. Von diesem Schriftlichkeitsgebot kann ebenfalls nur schriftlich abgegangen werden. Es wird festgehalten, dass Nebenabreden nicht bestehen.
1.5.     Werden abweichend von Punkt 1.4 Nebenabreden oder Zusicherungen durch Mitarbeiter oder Beauftragte von Springer IT e.U., die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, getätigt, so sind diese schriftlich zu vereinbaren und müssen vom Inhaber von Springer IT e.U., Johannes Springer, schriftlich anerkannt sein, um Rechtsgültigkeit zu erlangen.
1.6.     Diese Geschäftsbedingungen regeln ausschließlich den Geschäftsverkehr im Bereich der Online-Dienstleistungen und des Warenverkehrs der Firma Springer-IT e.U. Sie finden keine Anwendung bei nicht diesem Geschäftsbereich zugrundeliegenden Geschäftsvorfällen, es sei denn, dieses wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
1.7.     Die Vertragsteile vereinbaren die Anwendung des Österreichischen Rechts. Die Geltung des UN-Kaufrechtes (CISG) wird ausgeschlossen. Wurde die Geltung von Normen vereinbart, so gelten diese nur insoweit, als sie diesen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen und bei Auftragserteilung an den Auftragnehmer und den Auftraggeber in der letztgültigen Fassung übergeben wurden.
1.8.     Der Auftragnehmer macht darauf aufmerksam, dass diese AGB im Internet unter seiner Website www.springer-it.at/unternehmen/agb abrufbar sind.


2.    Vertragsabschluss

2.1.     Angebote: Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und werden nur schriftlich erteilt. Die Annahme eines vom Auftragnehmer erstellten Anbotes ist, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, nur hinsichtlich des gesamten Anbotes möglich. Ein Angebot des Auftragnehmers gilt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, 14 Tage.
2.2.     Sollten mit dem Angebot Sondervergütungen und Sonderangebote verknüpft sein, z.B. Übernahme der Kosten zur Registrierung einer Domain, gelten diese Sondervergütungen und Sonderangebote nur soweit der Kunde seinen Verpflichtungen vertragsgemäß nachkommt. Die Firma Springer IT e.U. behält sich für den Fall eines nicht vertragsgemäßen Verhaltens des Kunden vor, die der Firma Springer IT e.U. entstandenen Auslagen und Sachkosten dem Kunden nachträglich in Rechnung zu stellen.
2.3.     Auftragsabgabe: Ein Vertrag über Dienstleistungen von Springer IT e.U. kommt mit der Einreichung des Vertrages oder des Bestellformulars od. Absenden des elektronischen Webformulars für die jeweiligen Dienstleistungen durch den Auftraggeber zustande. Alle Bestellungen erfolgen in schriftlicher Form per Post oder in elektronischer Form (zB Email, -Anhänge, od. auch Webformular/e). Bei der Bestellung in elektronischer Form sind Name, Firma, Inhaber der Firma, Berechtigter der Firma sowie gültige Adressdaten und Telefonnummer anzugeben.
2.4.     Auftragsabgabe nach Angebot: Enthält die Auftragsabgabe durch den Auftraggeber Änderungen oder Ergänzungen zum ursprünglichen Angebot durch den Auftragnehmer, so gilt das Angebot des Auftragnehmers grundsätzlich als abgelehnt. Springer IT e.U. behält sich vor, den Auftrag trotzdem anzunehmen od. ein neues Angebot darzulegen. Eine Verpflichtung dazu ist nicht gegeben. Änderungswünsche oder -Aufträge haben stets schriftlich zu erfolgen.
2.5.     Auftragsannahme: Sofern nicht der Vertrag durch beiderseitiges Unterfertigen einer Urkunde bzw. eines Vertrages zustande kommt, nimmt der Auftragnehmer Angebote oder Bestellungen des Auftraggebers durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Erbringung der Leistung oder durch Lieferung des Leistungsgegenstandes an. Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit das Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.
2.6.     Springer IT e.U. kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer österreichischen Bank abhängig machen. Springer IT e.U. ist berechtigt, zur Absicherung eines finanziellen oder zeitlichen Ausfallrisikos, auch ohne begründeten Verdacht, weitere Informationen über den Auftraggeber bei entsprechenden Stellen einzuholen. Dies umschließt, ist aber nicht beschränkt auf: Kreditschutzverband von 1870, Schufa, Jusline, Zentralmelderegister, Inkassobüros, Kreditorenverbände etc.
2.7.     Solange der Auftraggeber keine schriftliche Vertragserklärung abgegeben hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet mit der Erfüllung zu beginnen.
2.8.     Enthält die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers Änderungen gegenüber dem Auftrag (ergänzende Auftragsbestätigung), so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
2.9.     Soweit der Auftragnehmer sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Davon ausgenommen sind durch Dritte bereitgestellte Domainregistrierungsdienste bzw. –stellen (Registrarsysteme), welche dem jeweiligen nationalen Recht des betreffenden Registrars sowie dessen AGB unterliegen. ? Es ist Pflicht des Kunden, sich selbständig über das jeweils für seine Domainendung/en geltende nationale Recht des betreffenden Registrars zu informieren. Ferner besteht zwischen den Kunden von Springer IT e.U. kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.
2.10.  Soweit der Auftragnehmer Dienste Dritter anbietet, werden diese automatisch Vertragspartner des Kunden und es gelten die AGBs des Dritten (neuen Auftragnehmers). Die Abrechnung zwischen Kunden und neuem Auftragnehmer erfolgt direkt zwischen den beiden, ohne Beteiligung von Springer IT e.U. Die Vermittlungsprovision, Gebühren- od. Abrechnungspauschale zw. Auftragnehmer (Springer IT e.U.) und Dritten (neuen Auftragnehmer) erfolgt per getrennter Vereinbarung und ist nicht Teil des Rechtsgeschäfts zwischen Dritten (neuen Auftragnehmer) und Kunden. Jede aus einem solchen Geschäft möglicherweise hervorgehende Schadenersatzforderung gegenüber Springer IT e.U. wird bestritten.


3.    Leistungsgegenstand

3.1     Sowohl Art und Umfang der vereinbarten Leistung als auch das dafür in Rechnung zu stellende Entgelt ergeben sich aus dem Auftrag, der Auftragsbestätigung und diesen AGB. Weitere Leistungen sind nicht geschuldet.
3.2     Soweit Springer IT e.U. entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
3.3     Der Leistungsgegenstand besteht ausschließlich in der Anfertigung der in der Auftragsbestätigung gelisteten Arbeiten und zu befolgenden Anweisungen sowie den dazu erforderlichen Hilfs- und Vorbereitungshandlungen für das auszuführende Projekt (Planungsgegenstand) aufgrund von inhaltlich vollständigen vorgegebener Angaben (Anweisungen) oder Planungsunterlagen durch den Auftraggeber.
3.4     Der Leistungsgegenstand ist nach dem allgemeinen Stand der Technik zu erbringen. Der Leistungsgegenstand ist ausschließlich für fachkundige Adressaten konzipiert.
3.5     Der Auftragnehmer hat weder Planungsarbeiten durchzuführen noch die Angaben oder Planungsunterlagen des Auftraggebers auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Schlüssigkeit, Plausibilität, Rechtmäßigkeit oder Ähnliches zu überprüfen. Eine Prüf- und Warnpflicht des Auftragnehmers hinsichtlich dieser Unterlagen und Anweisungen besteht nicht. Der Auftraggeber nimmt dies zustimmend zur Kenntnis. Beratungen oder ähnliche Leistungen und die Vertretung des Auftraggebers vor Behörden betreffend des Planungsgegenstandes sind nicht vom Leistungsgegenstand umfasst.
3.6     Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne ausdrückliche Aufforderung alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt und die allenfalls vom Auftragnehmer gewünschten Informationen oder Unterlagen bekannt gegeben bzw. vorgelegt werden sowie alle Vorgänge und Umstände zur Kenntnis gebracht werden, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden. Sämtliche Mehraufwendungen, die infolge unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben anfallen, hat der Auftraggeber zu tragen.
3.7     Der Auftraggeber garantiert durch die Übergabe der Informationen oder Planungsunterlagen zur Projekterstellung, dass diese vollständig, richtig und fehlerfrei sind.
3.8     Berichtigungen, Ergänzungen oder Erläuterungen der Planungsunterlagen oder der Projektinformationen sowie weitere Angaben sind nur zu berücksichtigen, wenn diese ausreichend vor Beginn der Leistungserbringung durch den Auftraggeber erfolgen. Bei Verspätung gebührt dem Auftragnehmer für sämtliche dadurch zusätzlich erforderliche Leistungen wie Hilfs- und Vorbereitungsarbeiten, dadurch bedingte Änderungen oder weitere Anfertigungen oder sonstige Mehrleistungen ein angemessenes Entgelt. Dies unabhängig von einem etwaigen Pauschalpreis.
3.9     Bei Unklarheiten, Mehrdeutigkeiten, Unschärfen, Beurteilungsspielräumen oder Ähnlichem, welche die Leistungsfrist angemessen verlängern, hat der Auftraggeber vom Auftragnehmer angeforderte Details nachzubringen und zur Aufklärung oder Beseitigung beizutragen. Werden die angeforderten Informationen nicht, nur unvollständig oder nicht in einem angemessenen, dem Projekt angepassten Zeitraum nachgebracht, so behält sich der Auftragnehmer ein Sonderkündigungsrecht nach zuvor zu ergehender Mahnung vor. Dem Auftragnehmer sind dabei alle bis dahin angefallenen Kosten und eingebrachte Zeit, auch für Vorbereitungshandlungen, zu ersetzen sowie gilt eine Konventionalstrafe in Höhe von 50% des gesamten Auftragvolumens als vereinbart.
3.10  Der Auftragnehmer kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen einer Woche schriftlich zu widersprechen.
3.11  Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Überprüfung der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen im Hinblick auf die Einhaltung von Schutzrechten wie Marken-, Muster-, Urheber- und Patentrechten sowie die Einhaltung der Bestimmungen des ECG nicht vom Leistungsgegenstand umfasst sind. Über ausdrücklichen Auftrag des Auftraggebers werden weitere Überprüfungsvorbereitungen durchgeführt oder wird mit der Überprüfung der gesetzlichen Vorschriften ein Rechtsanwalt beauftragt.


4.    Leistungsausführung, –fristen und -umfang

4.1     Der Auftragnehmer ist erst dann zur Ausführung der Leistung verpflichtet, sobald alle Einzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber allfällige technische und rechtliche Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat. Mit Erfüllung dieser Voraussetzungen beginnt die Leistungsfrist.
4.2     Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot oder in sonstigen vom Auftragnehmer unterzeichneten Vertragsunterlagen enthalten sind, sind nicht geschuldet.
4.3     Leistungstermine und -fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich als solche schriftlich vereinbart werden. Durch Verzögerungen, die nicht der Verantwortlichkeit des Auftragnehmers zuzurechnen sind, werden vereinbarte Leistungsfristen angemessen verlängert oder vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. Dasselbe gilt bei Abänderungen oder Ergänzungen der ursprünglich vereinbarten Leistungen. Der Auftragnehmer hat die Leistungen ansonsten innerhalb angemessener Frist zu erbringen.
4.4     Die durch Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen, wenn die die Verzögerungen bewirkenden Umstände seiner Verantwortlichkeit zuzurechnen sind.
4.5     Unterbleibt, außer im Falle eines berechtigten Rücktrittes vom Vertrag durch den Auftraggeber, über Wunsch des Auftraggebers die Ausführung der beauftragten Leistungen ganz oder zum Teil, sind dem Auftragnehmer alle ihm dadurch bereits entstandenen Nachteile wie Arbeitszeitaufwand, ausgelegte Kosten, Registrierungsgebühren, Drittkosten für von Springer IT e.U. Beauftragte od. ä. entsprechend zu ersetzen. Ansprüche nach § 1168 ABGB werden dadurch nicht berührt.


5.    Präsentationen

5.1     Die Einladung des Auftraggebers, eine Demo, einen Vorentwurf oder eine Präsentation zu erstellen gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen, der einen Rechtsanspruch auf ein angemessenes Entgelt begründet.
5.2     Kommt kein Auftrag zustande, so ist dem Auftraggeber die weitere Verwendung der im Zuge der Demo, des Vorentwurfes oder der Präsentation erbrachten Leistungen des Auftragnehmers und der eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Leistungen, Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit Bezahlung des Präsentationsentgelts erwirbt der Auftraggeber keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen. Sämtliche Nutzungsrechte verbleiben beim Auftragnehmer.
5.3     Die Einberaumung von Verwertungs- und Nutzungsrechten durch den Auftragnehmer ist gegen Bezahlung zusätzlicher Gebühren möglich, bedarf aber einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung (Vertrag).


6.    Entgelt / Preise

6.1     Sämtliche Entgelte verstehen sich in Euro und sind brutto für netto (Kleinunternehmerregelung).
6.2     Wird der Auftragnehmer ohne vorheriges Angebot mit Leistungen beauftragt, so kann der Auftragnehmer ein angemessenes Entgelt geltend machen. Stellt sich während der Auftragsausführung heraus, dass auch Leistungen auszuführen sind, welche nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten waren, beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer bereits jetzt mit der Erbringung dieser Leistungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt hierfür ein angemessenes Entgelt zu verlangen. Verändert der Auftraggeber während der Auftragsausführung den Leistungsinhalt oder seine Spezifikationen, ist der Auftragnehmer berechtigt hierfür ein gesondertes Entgelt zu verlangen.
6.3     Pauschalpreis/-entgeltvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bezeichnung als solche und der Schriftlichkeit.Dadurch werden keinesfalls die Leistungen pauschaliert (unechtes Pauschalentgelt). Änderungen des Leistungsinhalts haben Auswirkungen auf den Pauschalpreis.
6.4     Für allfällige Übermittlungskosten kann der Auftragnehmer ein gesondertes Entgelt verrechnen. Der Auftraggeber genehmigt hiermit den Transport oder Versand der Leistungen mit einem verkehrsüblichen Transportmittel (Post, Bahn, Bus, Transportunternehmen, Taxi od. Botendienste). Das Risiko geht mit der Übergabe an den Transporteur auf den Auftrageber über.
6.5     Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Anzahlung in der Höhe 50 % des vereinbarten od. voraussichtlich anfallenden (Schätzung durch Auftragnehmer) Entgeltes in Rechnung zu stellen. Ansonsten erfolgt die Abrechnung nach Übergabe der Leistung abgespeichert auf einem geeigneten Medium (Datenträger / Post / elektronisches Medium). Zahlungen haben binnen 14 Tagen einlangend spesen- und abzugsfrei zu erfolgen. Die Fakturierung von Arbeitsstunden od. ausgelegter Leistungen / Zahlungen erfolgt monatlich oder fallweise nach Ermessen des Auftragnehmers. Maßgeblich ist das Einlangen beim Auftragnehmer. Die Verzugszinsen betragen 12% per anno
6.6     Der Auftragnehmer behält sich bei den laufenden Dienstleistungen eine Änderung der Preise vor, die von der allgemeinen Kostenentwicklung und im Wesentlichen von der künftigen Preisentwicklung abhängt. Preisänderungen werden mit angemessener Frist angekündigt. Sollte ein Kunde mit der Preisänderung nicht einverstanden sein, steht ihm das Recht zu, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer dem Kunden bei erbrachten Dienstleistungen den ihm zustehenden Zeitanteil seiner Vorauszahlung zurückerstatten, Webspace-Produkte werden binnen 30 Tagen, spätestens aber zum Ende des Folgemonats abgerechnet, Domain-Produkte sind hiervon allgemein ausgeschlossen und enden automatisch zum Laufzeitende der jeweiligen aktuellen Registrierungsperiode.
6.7     Für nicht vorhersehbare Preisänderungen durch Währungskurse bzw. Wechselkursschwankungen im internationalen Zahlungsverkehr wird vereinbart, dass diese sofort gültig sind und vom Auftragnehmer an den Kunden weitergereicht werden. Dem Kunden steht hierbei kein Kündigungsrecht zu. Das Währungsrisiko trägt allein der Kunde.
6.8     Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer die durch den Zahlungsverzug entstandenen zweckmäßigen und notwendigen Kosten, wie etwa Aufwendungen für Adressforschung, Mahnungen, Inkassoversuche sowie weitere damit verbundene Kosten und allfällige gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsanwaltskosten dem Auftragnehmer zu ersetzen. Die Verzugszinsen betragen auch hier 12% per anno.
6.9     Die Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Gegenforderungen oder mit behaupteten Preisminderungsansprüchen ist nur zulässig, wenn die Forderung des Auftraggebers rechtskräftig festgestellt wurde oder vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurde.


7.    Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Schutzrechte


8.    Geheimhaltung, Datenschutz

8.1    Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die von Springer IT e.U. unterbreiteten Informationen, sofern sie nicht von Springer IT e.U. selbst online veröffentlicht werden, als vertraulich.
8.2    Der Auftragnehmer ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
8.3    Der Auftragnehmer ist zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber ein berechtigtes Interesse an dieser Geheimhaltung hat und alle seine Vertragsverpflichtungen, insbesonders Zahlungsverpflichtungen, einhält. Nach Durchführung des Auftrags ist Springer-IT e.U. berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk zur Gänze oder teilweise zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
8.4    Der Vertragspartner wird hiermit davon unterrichtet, dass Springer IT e.U. seine Anschrift in maschinenlesbarer Form bzw. elektronisch und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell bzw. elektronisch verarbeitet.
8.5    Soweit sich der Auftragnehmer Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Teilnehmerdaten bzw. Daten des Auftraggebers offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes oder die vertragliche Auftragserfüllung erforderlich ist.
8.6    Der Auftraggeber od. von ihm ermächtigte Dritte sind nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Springer IT e.U. - Dienste nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten und Informationen zu verschaffen.
8.7    Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen od. für eine ordentliche Auftragsabwicklung erforderlich ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht.
8.8    Springer IT e.U. verpflichtet sich, Kundendaten nicht an Dritte für Werbezwecke weiterzugeben.
8.9    Springer IT e.U. verpflichtet sich, wenn im Sinne der Auftrags- bzw. Vertragserfüllung Kundendaten weitergegeben werden müssen, nur die jeweilig unbedingt erforderlichen Daten weiterzugeben. Details hiezu werden dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt, es besteht dazu aber keine Verpflichtung seitens Springer IT e.U. Der Kunde hat die Pflicht, sich hierüber selbständig über Umfang und Art der bei Dritten erforderlichen Daten zu informieren.
8.10     Springer IT e.U. erklärt proaktiv mit Behörden schon bei Verdacht des Missbrauches seiner Dienstleistungen für kriminelle Aktivitäten, insbesonders strafrechtlich relevanter Vergehen od. Verbrechen wie Betrug, Copyright-Vergehen, Kinderpornographie, Geldwäsche, Rechtsradikalismus, Gewaltverherrlichung etc. zusammenzuarbeiten. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seine Files / Webseiten auch ohne Verdacht durch geeignete Software oder entsprechende Prüfroutinen sowie manuelle Stichproben auf kriminelles Verhalten durch den Kunden untersucht werden. Werden strafrechtlich relevante bzw. verbotene Inhalte / Files / Handlungen des Kunden entdeckt, so steht Springer IT e.U. ein sofortiges ausserordentliches Kündigungsrecht sowie das Recht auf sofortige Einstellung aller Dienstleistungen, ohne irgendeine Anspruchsvergütung für den Kunden, zu. Mailverkehr unterliegt weiteren Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und ist daher von diesen Maßnahmen ausgeschlossen es sei denn es liegen richterliche Anordnungen vor.


9.    Pflichten des Auftraggebers

9.1    Der Auftraggeber hat den Leistungsgegenstand umgehend nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Eine Verwendung des Leistungsgegenstandes ohne vorherige Prüfung ist unzulässig. Falls der Auftraggeber über das nötige Fachwissen zur Prüfung nicht selbst verfügt hat er geeignete Fachleute auf seine Kosten beizuziehen od. Springer IT e.U. allfällig auflaufende Beratungskosten angemessen lt. Tarifangabe / Preisliste für Arbeitszeitaufwand zu ersetzen.
9.2    Treten beim Auftraggeber Unklarheiten oder Fragen bezüglich des Leistungsgegenstandes auf, so ist er verpflichtet, unverzüglich mit dem Auftragnehmer Kontakt zur Aufklärung aufzunehmen. Der Auftraggeber hat diese Aufklärungspflicht auf die den Planungsgegenstand realisierenden Personen zu überbinden.
9.3    Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Verwendung des Leistungsgegenstandes oder bei der Ausführung des Planungsgegenstandes, diese nur durch fachkundige Personen nach dem allgemeinen Stand der Technik durchführen zu lassen. Bei Unklarheiten hat der Kunde sofort den Auftragnehmer darüber zu informieren und diesem alle zur Lösung des Problems erforderlichen Informationen bereitzustellen. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht od. nur teilweise nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, allenfalls auflaufenden Mehraufwand dem Auftraggeber angemessen in Rechnung zu stellen.
9.4    Sofern es zur Leistungserbringung erforderlich ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer ergänzende Angaben, Planungsunterlagen, Informationen, Spezifikationen oder ähnliches genau (im Detail) und unverzüglich schriftlich  mitzuteilen. Punkte 3.6 bis 3.9. dieser AGBs gelten sinngemäß.


10.    Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

10.1    Der Kunde ist verpflichtet, die Springer IT e.U. - Dienste sachgerecht zu nutzen. Besonders ist er verpflichtet:
10.1.1    Springer IT e.U. sofort bei Kenntnis, spätestens aber innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen Grundlagen schriftlich zu informieren.
10.1.2    die Zugriffsmöglichkeiten auf die Springer IT e.U. - Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen.
10.1.3    die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an Springer IT e.U. - Diensten erforderlich sein sollten.
10.1.4    mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner veröffentlichten Daten nicht gegen gesetzliche Verbote oder gegen die guten Sitten zu verstoßen. Die Aufspielung von Dateien mit pornographischen, rechtsradikalen od. gewaltverherrlichenden Inhalten sowie sog. Warez-Anbietungen (= Hackingsoftware, Cracks, MP3 Files, allg. Schadsoftware) sowie Copyright-, Urheberrechts- od. andere Schutzrechtsverletzungen sind zu unterlassen. Springer IT e.U. übernimmt hierfür keine Prüfungspflicht;
10.1.5    Springer IT e.U. erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen, Störungsmeldungen und Fehlermeldungen in genauem Wortlaut mit genauer Beschreibung der Umstände des Auftretens zur Verfügung zu stellen und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
10.1.6    nach Abgabe einer Störungsmeldung die Springer IT e.U. durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass die Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden lag;
10.1.7    die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils aktuell gültigen Tarif- od. Gebühreneinordnung bzw. von Springer IT e.U. zur Verfügung gestellten oder/und veröffentlichten Preisliste/n, fristgerecht zu zahlen. Es obliegt dem Kunden, sich über den aktuellen Preis eines Produkts / einer Dienstleistung zu informieren und/oder bei Unklarheiten aktuelle Preise / -listen gegebenenfalls bei Springer IT e.U. anzufordern.  
10.1.8    Springer IT e.U. entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten;
10.1.10           jede Änderung des Namens od. der Adresse des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Unterlagen von Springer IT e.U. geführt wird, anzuzeigen;
10.1.11           Passwörter geheim zu halten, bzw. unverzüglich zu ändern oder ändern zu lassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte Kenntnis davon erlangt haben.
10.1.12           Passwörter nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik zu verwenden (derzeit: 9-12 Zeichen Länge als Minimum, mit Sonderzeichen) sowie diese regelmäßig, mindestens jährlich, zu ändern.
10.1.13           Für die Datensicherung der durch Vertragsverhältnisse zwischen Springer IT e.U. und dem Kunden berührten Daten in geeigneter Form Sorge zu tragen (Backups) und diese ggf. der Firma Springer IT e.U. zur Verfügung zu stellen.

10.2                Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 10.1.2 und 10.1.4 genannten Pflichten, ist Springer IT e.U. sofort und in den übrigen Fällen, mit Ausnahme von Abs. 10.1.7, nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

10.3                Einzelheiten des Zusammenwirkens der Benutzer und Anwender von Springer IT e.U. – Diensten untereinander können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen Springer IT e.U. nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.


11.    Nutzung durch Dritte

11.1    Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Springer IT e.U. - Dienste durch Dritte ist, sofern sich dies nicht ausdrücklich durch die vertraglichen Vereinbarungen und Unterlagen ergibt, nur nach Genehmigung durch Springer IT e.U. gestattet.
11.2    Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
11.3    Der Kunde haftet gegenüber Springer IT e.U. für alle Schäden und eventuell auftretenden Folgeschäden, die sich durch unsachgemäße Nutzung Dritter ergeben und ersetzt Springer IT e.U. alle zur schnellstmöglichen Behebung des Schadens notwendigen Aufwendungen und Kosten. Insbesonders ist Springer IT e.U. berechtigt, zur sofortigen Schadensbehebung die Dienste Dritter - auch teurere Notfalldienste od. Dienste außerhalb von normalen Geschäftszeiten - in Anspruch zu nehmen und die zur Behebung des Schadens notwendigen Aufwendungen dem Kunden in Rechnung zu stellen.
11.4    Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Springer IT e.U. - Dienste durch Dritte entstanden sind.
11.5    Hat Springer IT e.U. begründeten Verdacht, dass Dritte an der Nutzung der von Springer IT e.U. zur Verfügung gestellten Dienste beteiligt sind, etwa durch Zugriffe von unterschiedlichen fixen IP-Adressen (ausgenommen dynamische IPs) innerhalb desselben Controlpanels od. innerhalb derselben Verwaltungssoftware von etwaigen CMS od. anderen solchen Onlinesystemen, ohne dass der Kunde Springer IT e.U. zuvor darüber unterrichtet hat, so liegt die Nachweispflicht für eine etwaige Gegenbehauptung beim Kunden. Bis dieser Gegenbeweis erbracht ist liegt die Haftung für alle Schäden und eventuell auftretenden Folgeschäden beim Auftraggeber bzw. Kunden, und alle von Springer IT e.U. ausgelegten und für die Schadensbehebung in Rechnung gestellte Kosten sind Springer IT e.U. unverzüglich zu ersetzen.


12.    Gewährleistung und Haftung

12.1   Der Auftraggeber hat bei unverzüglicher, schriftlicher Mängelrüge Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln. Die Gewährleistung erfolgt primär durch Verbesserung oder Austausch der Leistungen innerhalb angemessener Frist. Das diesbezügliche Wahlrecht steht dem Auftragnehmer zu.
12.2   Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Der Auftraggeber hat auch in den ersten sechs Monaten ab Übergabe des Werkes das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe nachzuweisen. § 924a ABGB wird ausdrücklich abgedungen.
12.3    Ist eine Verbesserung oder ein Austausch nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, so ist angemessene Preisminderung zu gewähren. Nur bei unbehebbaren Mängeln, die den Gebrauch des Leistungsgegenstandes behindern, besteht ein Wandlungsrecht. Bei rechtzeitiger Gewährleistung ist ein Anspruch auf Verspätungsschaden ausgeschlossen.
12.4    Ansprüche aus der Gewährleistung erlöschen, wenn die Leistungen des Auftragnehmers von Dritten oder vom Auftraggeber selbst geändert oder ergänzt worden sind.
12.5    Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art sind bei sonstigem Verlust der Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche - unverzüglich unter möglichst genauer Beschreibung des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Mündliche, telefonische oder nicht unverzügliche Mängelrügen und Beanstandungen werden nicht berücksichtigt. Mängelrügen und Beanstandungen die nicht innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe erfolgen sind jedenfalls verspätet. Der Auftraggeber trägt das Verspätungs- und Verlustrisiko für die Mängelrüge und Beanstandungen.
12.6  Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm erteilten Aufträge sorgfältig und fachgerecht auszuführen. Er haftet für Schäden nur im Falle, dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, sofern es sich nicht um Personenschäden oder um Schäden an Sachen handelt, die er zur Bearbeitung übernommen hat. Die Verjährung tritt binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger ein.
12.7    Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter ist jedenfalls ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die durch eine nicht rechtzeitige Fertigstellung entstehen (Verzugsschäden). Eine Haftung, die durch fehlerhafte Verwendung des Leistungsgegenstandes entsteht, ist ausgeschlossen.

13.    Haftungsbeschränkung

13.1     Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Springer IT e.U. wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht Vorsätzlichkeit oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
13.2     Springer IT e.U. haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder Naturkatastrophen oder politischer Unruhen Springer IT e.U. - Leistungen unterbleiben. Springer IT e.U. haftet nicht für entgangenen Gewinn und nicht für indirekte Schäden, unabhängig davon ob diese beim Kunden oder Dritten entstehen.
13.3     Springer IT e.U. haftet nicht für die über seine Dienste übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass diese frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
13.4     Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Springer IT e.U. oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Springer IT e.U. - Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
13.5     Da Websites auftragsbezogen erstellt werden, wird von Springer IT e.U. auch keine Verantwortung und Haftung für deren Inhalte (Texte, Bilder u. ä.) übernommen.
13.6     Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist diese bei Schäden, die..
a)    durch die Inanspruchnahme von Springer IT e.U. – Diensten,
b)    durch die Übermittlung und Speicherung von Daten,
c)    durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch Springer IT e.U.,
d)    durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens Springer IT e.U.,
e)    oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch Springer IT e.U. nicht erfolgt ist,
maximal auf die Höhe der Auftragssumme beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Beweislast für durch den Vertragspartner behauptete Schäden liegt bei diesem. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung von Springer IT e.U. für dem Kunden nachweislich entstandene Schäden auf den einfachen Betrag des vereinbarten monatlichen Fixentgeltes.


14.    Verbotene Inhalte

14.1    Es ist ausnahmslos verboten, die von Springer IT e.U. angebotenen Dienstleistungen zur Übermittlung bzw. zum Speichern verbotener Inhalte zu verwenden. Verbotene Inhalte sind solche, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen, jedenfalls aber solche, die pornografischer, nationalsozialistischer, beschimpfender, beleidigender, rassistischer, fremdenfeindlicher, herabwürdigender, insbesondere sexuell herabwürdigender, blasphemischer, diskriminierender, diskreditierender, politisch extremistischer oder moralisch verwerflicher Natur sind. Die Einrichtung von Links, die zu derartigen Inhalten führen, ist gleichsam verbotener Inhalt.


15.    Schadenersatz

15.1Der Auftragnehmer haftet nur für solche Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich zugefügt wurden,
sofern es sich nicht um Personenschäden oder um Schäden an Sachen handelt, die er zur Bearbeitung
übernommen hat. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.  
15.2    Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter ist jedenfalls ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die durch eine nicht rechtzeitige Fertigstellung entstehen (Verzugsschäden), insbesondere dann, wenn die Verzögerung auf schwerwiegende oder unvorhersehbare Betriebsstörungen, Zulieferproblemen oder Ausbleiben von Arbeitskräften zurückzuführen ist. Eine Haftung, die durch fehlerhafte Verwendung des Leistungsgegenstandes entsteht, ist ausgeschlossen.
15.3    Schadenersatzforderungen verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
15.4    Regressansprüche gegen den Auftragnehmer, die sich aus der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ergeben, sind ausgeschlossen.


16.    Rücktritt vom Vertrag

16.1    Bei Verzug des Auftragnehmers ist der Rücktritt des Auftraggebers jedenfalls erst nach Setzung einer ausreichenden Nachfrist mittels eingeschriebenen Briefes zulässig. Verzug mit geringfügigen oder unwesentlichen (Teil-) Leistungen berechtigt nicht zum Rücktritt.
16.2    Bei Verzug des Auftragebers bei einer Verpflichtung oder Obliegenheiten, vor allem An-, Teil- oder sonstigen Zahlungsverpflichtungen oder Mitwirkungstätigkeiten, welche die Ausführung des Auftrages unmöglich macht oder erheblich behindern, ist der Auftragnehmer zum sofortigen Rücktritt berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte werden dadurch nicht berührt.
16.3    Setzt der Auftraggeber Handlungen, die geeignet sind, den Zeitaufwand des Auftragnehmers unnötig zu erhöhen od. sonstigen, vermeidbaren Mehraufwand herbeizuführen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, bei schriftlicher Ankündigung binnen 14 Tagen von allen Vertragsleistungen zurückzutreten und bei Rückzahlung anteiligen Guthabens, ausgenommen Domaingebühren, alle seine Dienstleistungen einzustellen. Der Vertrag gilt somit als aufgelöst. Regressansprüche sind nicht möglich und verzichtet der Kunde hiermit ausdrücklich auf solche.


17.    Kündigung

17.1    Verträge treten mit der Unterzeichnung des Antrages / Vertrages bzw. Bestellung in elektronischer Form in Kraft und werden jeweils für die im Antrag / Vertrag vereinbarte Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen, beginnend mit dem Datum der Bestellung durch den Auftraggeber.
17.2    Verträge sind frühestens zum Ablauf der ersten Mindestvertragslaufzeit od. Nutzungsperiode beidseitig kündbar. Die Kündigung muss bei Springer IT e.U. innerhalb der im Vertrag angegebenen Kündigungsfrist, spätestens aber 30 Tage vor Beginn der nächsten Nutzungsperiode schriftlich und unterschrieben per Post eingehen. Die Kündigung bedarf keiner Angabe von Gründen.

17.4    Sofern keine Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit / Nutzungsperiode ausgesprochen wird verlängert sich der Vertrag automatisch um 1 Jahr, bzw. falls gesondert angegeben um die im Antrag / Vertrag genannte Laufzeit.
17.5    Die Firma Springer IT e.U. behält sich für den Fall, dass der Kunde gegen Bestimmungen nationalen und/oder internationalen Rechts verstößt, ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.


18.    Zahlungsbedingungen

18.1    Springer IT e.U. stellt dem Kunden die im Antrag / Vertrag nebst Anlage(n) vereinbarten Leistungen zu den in der/den entsprechenden Anlage(n) genannten Tarifen bzw. Preisen, Gebühren und Konditionen exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Kleinunternehmerregelung) in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt entsprechend der im Antrag / Vertrag genannten Zeiten jeweils im Voraus.
18.2    Die vereinbarten Entgelte sind entsprechend der im Antrag / Vertrag genannten Zahlungszeiträume im Voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet, falls es nicht anders im Antrag / Vertrag vereinbart wurde.
18.3    Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden nach Zugang der Rechnung fällig.
18.4    Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens an dem in der Rechnung genannten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerung ist Springer IT e.U. berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Form von Mahnspesen zu erheben.
18.5    Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen. Die Zahlungsverpflichtung der Firma Springer IT e.U. gegenüber bleibt hiervon unberührt.
18.6    Für nicht eingelöste bzw. abgelehnte Forderungen aus dem Lastschriftverfahren wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 zuzüglich Bankspesen verrechnet.
18.7    Für jeden nicht eingelösten Scheck bzw. nicht eingelöste Lastschrift oder Rücklastschrift hat der Kunde Springer IT e.U. die zusätzlich anfallenden Kosten zu erstatten;


19.    Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung

19.1    Gegen Ansprüche von Springer IT e.U. kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
19.2    Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Springer IT e.U. die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen, Gateways, Routern od. Netzwerkschnittstellen (egal ob Hard- od. Software) anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Telekom, Störungen oder Überlastungen im Internet, usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von Springer IT e.U. oder dessen Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von Springer IT e.U. autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten - hat Springer IT e.U. auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Springer IT e.U., die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
19.3    Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn ..
a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf Springer IT e.U. Infrastruktur zugreifen und dadurch die im Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,
b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.


20.    Zahlungsverzug

20.1    Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Springer IT e.U. berechtigt, den Anschluss zu seinen Diensten zu sperren (auch IP-Sperre) und die vereinbarten Leistungen einzustellen. Dies entbindet den Kunden jedoch nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Entgelte für den entsprechenden Zeitraum.
20.2    Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Springer IT e.U. berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in der Höhe von 3% über dem jeweilig aktuellen Diskontsatz der österreichischen Nationalbank zu berechnen, es sei denn, dass Springer IT e.U. eine höhere Zinsenlast nachweist.
20.3     Springer IT e.U. kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt den Anschluss zu sperren (auch IP-Sperre), falls sich der Zahlungsverzug über mehr als 2 Monate erstreckt und Springer IT e.U. gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen.
20.4     Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Springer IT e.U. vorbehalten.
20.5     Springer IT e.U. ist berechtigt für Mahnungen Spesen einzuheben. Nach 3 erfolglos versandten Mahnungen werden die Forderungen automatisch einem Inkassobüro weitergegeben. Dadurch entstehende Kosten sind vom Vertragspartner zu leisten. Wird auch dem Inkassobüro der geschuldete Betrag nicht beglichen, erfolgt die Übergabe der Forderung über einen Rechtsvertreter an das zuständige Gericht, auch dafür anfallende Spesen und Kosten sind vom Vertragspartner zu ersetzen.


21.    Schlussbestimmungen

21.1.    Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck-,Wechsel-, Verzugs-, Erfüllungs- od. Mahnklagen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages, ist der Sitz von Springer IT e.U., sofern der Auftraggeber nicht Konsument im Sinne des KSchG ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtstand des Auftraggebers zu klagen. Ein darüber hinausgehender „fliegender Gerichtsstand“ wird von beiden Seiten als ausgeschlossen vereinbart und betrachtet.
21.2.     Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Republik Österreich Anwendung.
21.3.     Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an unten genannte Stellen zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Antrag / Vertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde.
21.4.     An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Firma Springer IT e.U. - Kunden gebunden.
21.5.     Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt entsprechend für die Unvollständigkeit der Bestimmungen.